Über uns

Über Uns

Was wir tun, tun wir aus Leidenschaft

Die Leidenschaft schönes zu schaffen ist unser Antrieb. Schön heisst für uns auch praktisch weil nicht nur die Ästhetik zählt. Und Schönheit muss nicht teuer sein - Das Gefühl muss stimmen.

Küchen zu verkaufen, zu planen und zu bauen ist für uns das grösste. Eine Küche ist das wichtigste Möbelstück in jeder Wohnung. Das Zentrum der Familie. Der Ort an dem der Tag beginnt und gute Gespräche entstehen. Die Küche ist das Herz jeder schönen Wohnung.

IHRE ANSPRECHPARTNER


Schlau wie sonst keiner

Wir kommen auf Ideen die sonst keiner hat. Besonders knifflige Lösungen spornen uns an. Haben Sie viele Wünsche aber wenig Platz? Kein Problem. Wir finden eine Lösung.

Jede Küche planen wir wie unsere Eigene. Gute Ideen und praktische Lösungen sind dabei das zentrale Thema.
Fuchs


Warum Kunden auf uns setzen

Jane Faber
„Trotz kleinem Budget haben wir uns für eine neue Küche entschieden. Küchenzone hat uns was  tolles geplant und umgesetzt. Super freundliches Team und kompetent für wenig Geld“
Jane Faber, Thalwil ZH
Tobias Maes
„Wer ein erstklassiges Unternehmen sucht, hat es hier gefunden. Ohne Abstriche das innovativste Unternehmen der Branche.“
Tobias Maes, Ehrendingen
Madelaine Kopmayer
„Der Service ist freundlich und die Ergebnisse sind stets erstklassig. Toll wie unsere neue WG-Küche nun daher kommt.
Ich hätte nicht gedacht dass für so wenig Geld tatsächlich eine neue Küche drin ist.“ 
Madelaine Kopmayer, Aarau
Sheila Marks
„Schon länger lassen wir mit unserer Immobilienverwaltung bei Sanierungen die Küchen von küchenzone planen und realisieren. Wir sind immer sehr zufrieden und schätzen den persönlichen Kontakt.“
Sheila Marks, Pfäffikon SZ

AGB Küchenzone GmbH
1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen der Küchenzone GmbH und Ihren Kunden (Besteller). Die vorliegenden AGB der Küchenzone GmbH bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und Küchenzone GmbH abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt.

Regelungen, die diese AGB der Küchenzone GmbH abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden.

Entgegenstehende oder von dieser AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den AGBs der Küchenzone GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen von der Küchenzone GmbH

Inhalt und Umfang der Leistungen von Küchenzone GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Angebot und Angebotsunterlagen

Eine Offerte von Küchenzone GmbH ist während 30 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes.

Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes von Küchenzone GmbH bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben.

Wesentliche, vom Kunden gewünschte Änderungen der Offerte, namentlich Änderungen beim Beschrieb, bei den Ausführungen oder Auflagen, können zu einer Neubeurteilung bis hin zu einer Absage führen. Das gilt auch für Angebote von kompletten Küchen, welche bei der Bestellung aufgeteilt werden (Bsp. ohne Apparate, ohne Arbeitsplatte usw.). In diesem Fall entfallen die Zusatzrabatte oder je nach Vereinbarung werden 15% vom Bruttowarenwert in Rechnung gestellt auch wenn diese nicht ausgeliefert werden.

Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von Küchenzone GmbH dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden.

Zusammen mit dem Grundangebot erhält der Kunde das Recht auf eine (1) Überarbeitung (Rektifikat) und für Einzelküchen im Privat Bereich auf eine kostenlose (1) Beratung; jede weitere Beratungs- und Überarbeitungstätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig. Der Ansatz pro zusätzliche Beratung beträgt CHF 280.– pro Hausbesuch. So sind namentlich besondere Detailprojektierungen im Beschrieb aufgrund einer Vereinbarung nach Aufwand oder Honorarprozenten zu entschädigen. Eine solche zusätzliche Entschädigungspflicht entfällt bei Auftragsvergabe an Küchenzone GmbH nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Allfällige Musterelemente oder allfällige Attrappen für die funktionelle oder ästhetische Begutachtung, die über Handmustergrösse hinausgehen, sind nach Aufwand zu verrechnen.

Der Küchenzone GmbH ist vom Kunden insbesondere Angaben zu machen über:

- die technischen Anforderungen gemäss den Empfehlungen der Fachverbände
- die zu verwendenden Materialien und deren Oberflächenbehandlung
- die bauphysikalischen Anordnungen (Schalldämpfung, Brandschutz, Wärmedämmung, usw.)

4. Preise

4.1. Kataloge und Listen

Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte oder Artikelliste in Zusammenhang mit dem aktuellen Projekt.

4.2. Offerten und Auftragsbestätigungen

An Angebotspreise ist Küchenzone GmbH längstens während 30 Tagen gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung, spätestens aber bis zum 31. März des folgenden Jahres erfolgt.

4.3. Regiearbeiten und Spesen

Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten in Rechnung gestellt. Üblicher Regiestundensatz CHF 85.00 pro Stunde und Fachkraftmitarbeiter. CHF 65.00 pro Stunde und Hilfskraftmitarbeiter oder Lehrling.

4.4. Mehrwertsteuer

Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer.

4.5. Änderung bestätigter Aufträge

Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

4.6. Konventionalstrafe

Küchenzone GmbH akzeptiert keine Konventionalstrafe in jeglicher Form.

4.7. Wochenendzuschlag

Montagetermine werden bei Auftragsvergabe immer mitgeteilt. Verzögern sich Arbeiten ohne Selbstverschulden seitens Küchenzone GmbH oder ergeben sich zusätzliche Regiearbeiten die die Montage verzögern und wird nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart, gelten am Wochenende folgende Aufschläge
- Samstag: 25%
- Sonntag: 100%

5. Verpackung und Versand

Fremdes Packmaterial, z.B. bei der Lieferung direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil oder auf die Baustelle. Bei anderen Lieferanten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufers. Küchenzone GmbH bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig abgelehnt da Küchenzone GmbH keine eigene Produktion betreibt.

Wird der vereinbarte Liefertermin auf Verlangen des Käufers verschoben und ist eine Terminverschiebung bei den Vorlieferanten durch Küchenzone GmbH nicht mehr möglich, wird dem Käufer für die Lagerkosten und für den administrativen Mehraufwand pro Küche eine Tagespauschale von CHF 30.– ab dem ersten Arbeitstag in Rechnung gestellt.

Die Vollständigkeit der Lieferung muss vom Kunden sofort geprüft werden. Die Reklamationsfrist für unvollständige Lieferung und Transportschäden richtet sich gemäss nachstehender Ziff. 8.1.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware auf den Kunden über.

8. Gewährleistung / Garantie

8.1. Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist

Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen.

Unvollständige Lieferung, Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen vom Kunden innerhalb von fünf Tagen seit Lieferung an Küchenzone GmbH gemeldet werden und sind vom Kunden nachzuweisen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungspflicht an Küchenzone GmbH gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt.

Für auf Wunsch des Kunden gelieferte Drittprodukte gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.2. Ausschluss

Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Mass-Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.

8.3. Wirkung

Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht Küchenzone GmbH insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kann Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen. Auswechslungskosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung sind von Küchenzone GmbH nicht geschuldet. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 9 nachstehend.

8.4. Installation/Montage

Küchenzone GmbH lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektroinstallationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Leitsätze des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches SVGW, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben, Verordnung des Starkstrominspektorats NIV Art 15, Sicherheitsprüfung SNR 462638 und der örtlichen Vorschriften.

8.5. Vergabe

Die Küchenzone GmbH ist hauptsächlich Vermittlerin und Drehscheibe für Produkte und Dienstleistungen im Rahmen einer Küchenrenovation oder Neubauprojekt. Sie Vermittelt alle offerierten Positionen an Subunternehmer, Partnerfirmen oder eigene Mitarbeiter. Die Garantie für Arbeiten, Produkte oder Dienstleistungen sind von den jeweiligen Dienstleistern zu gewährleisten.

9. Haftung

Küchenzone GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung.

Küchenzone GmbH ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.

Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist für seine Endkunden selber verantwortlich und stellt Küchenzone GmbH von unbegründeten Ansprüchen der Endkunden frei.

10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Streik) wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben; der Kunde hat diesfalls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

11. Retoursendungen

Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis von Küchenzone GmbH voraus. Auf den Gutschriften für diese Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20%. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen und Möbel. Ebenfalls nicht zurückgenommen werden Artikel, bei denen der unverbindliche Richtpreis pro Artikel oder pro ganzer nicht angebrochener Verpackungseinheit weniger als CHF 30.– (exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt.

12. Zahlungen

Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt:

- Vollständiges Akonto für alle im Angebot enthaltenen Warenbestellungen
- 30% Akonto bei Aufträgen ohne Warenbestellungen
- Restzahlung nach Beendigung des Auftrages binnen 15 Tagen
- Für allfällige Mängelbehebungen kann ein angemessener, zuvor definierter Betrag zurückbehalten werden bis sämtliche Mängel behoben sind

Alle Rechnungen insbesondere der Restzahlung sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 15 Tage ab Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Fälligkeiten tritt ohne Mahnung ab dem 30. Tag seit Rechnungsdatum der Verzug für den Gesamtbetrag ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich (mindestens aber 5%).

Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.

Der Bauherr prüft die Schlussabrechnung innert längstens 30 Tagen und gibt der Küchenzone GmbH unverzüglich über das Ergebnis Bescheid.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Küchenzone GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Küchenzone GmbH erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Küchenzone GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde anerkennt die Eigentumsansprüche der Küchenzone GmbH und orientiert die Endkunden entsprechend.

14. Rücktrittsrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen Küchenzone GmbH zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von Küchenzone GmbH werden sofort zur Zahlung fällig.

15. Änderungen der Küchenzone GmbH

Küchenzone GmbH behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

Die Online-Publikation bzw. Mitteilung von Änderungen auf dem Zirkularweg gilt ausdrücklich als verbindliche Schriftform gemäss vorstehender Ziff. 1, Abs. 2.

16. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:


a) Der individuelle Vertrag zwischen Küchenzone GmbH und ihrem Kunden
b) Die vorliegenden AGB der Küchenzone GmbH
c) SIA Normen (soweit anwendbar)
d) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes sind nicht anwendbar.

Gerichtsstand ist Zürich. Es steht Küchenzone GmbH frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss Gesetz zuständigen Gericht zu belangen.


Küchenzone GmbH, Oktober 2020

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